Bahnverspätung
Entschädigung beantragen

Zug verspätet ? - machen Sie Ihre
Entschädigung
einfach und schnell online geltend !

Bahn Verspätung - Was tun?

Das Wichtigste in Kürze

  • Haben Sie bei einer Reise mit dem Zug Verspätung, stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu. Dies gilt einheitlich für alle Bahn-Unternehmen in Europa, also auch für die Deutsche Bahn und Flixtrain.
  • Ab einer Verspätung von mindestens 60 Minuten beträgt die Erstattung 25 % des Ticketpreises, ab 120 Minuten sind es sogar 50 %.

Vorgehen bei Verspätung

  • Lassen Sie sich am besten eine Verspätungsbescheinigung im Zug oder am Bahnhof ausstellen.
  • Die Erstattung können Sie mit unserer Hilfe bei hellaw online beantragen. Schnell und einfach die erforderlichen Fragen beantworten und das Entschädigungsschreiben kostenlos als Dokument erhalten oder per Mail verschicken - das Fahrgastrechte-Formular ist nicht notwendig.
  • Haben Sie Ihr Ticket online gekauft, können Sie Ihre Entschädigung auch über die App „DB Navigator“ beantragen.

1. Voraussetzung der Entschädigung

a. Wann gibt es eine Entschädigung ?

Reisen Sie mit der Bahn und es kommt (voraussichtlich) zu einer Verspätung, stehen Sie vor einem Problem. Ob und inwiefern Ihnen eine Entschädigung zusteht, hängt vor allem davon ab, ob Sie die Reise antreten, unterbrechen oder bis zum Ziel fortsetzen. All dies ist in der europäischen Bahngastrechte-Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 geregelt.

1. Reise bis zum Ziel

Situation:
Trotz der Verspätung erreichen Sie Ihr Reiseziel.

Erstattung:
Ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten erhalten Sie eine Erstattung von 25 % des Ticketpreises, beträgt die Verspätung mehr als 120 Minuten sind es 50 %. Dies gilt auch, wenn die Verspätung aus der Nutzung mehrere Züge hintereinander basiert, sofern Sie die Fahrt als eine gemeinsame Verbindung gebucht haben.

2. Nichtantritt der Reise

Situation:
Aufgrund der Verspätung konnten Sie Ihre Fahrt bei der Deutschen Bahn gar nicht erst antreten.

Erstattung:
Sofern die Verspätung am Zielbahnhof, auch bei der Nutzung alternativer Verbindungen, voraussichtlich mehr als 60 Minuten beträgt, erhalten Sie eine Erstattung von 100 % des Ticketpreises.

3. Unterbrechung der Fahrt

Situation:
Sie haben Ihre Reise zwar angetreten, mussten diese aufgrund der Verspätung aber unterbrechen und sind anschließend entweder zum Zielort zurückgefahren oder haben Ihre Reise mit einem anderen Verkehrsmittel fortgesetzt.

Erstattung:
Sofern die Verspätung am Zielbahnhof, auch bei der Nutzung alternativer Verbindungen, voraussichtlich mehr als 60 Minuten beträgt, können Sie entweder zum Ausgangsbahnhof zurückkehren, in diesem Fall erhalten Sie eine Erstattung von 100 % des Ticketpreises. Alternativ können Sie die Reise mit einem anderen Verkehrsmittel fortsetzen, in diesem Fall erhalten Sie eine Erstattung anteilig zu dem genutzten Anteil der Strecke.
Zwischen ihrem Startbahnhof A und dem Zielbahnhof B wird Ihre Fahrt in Bahnhof C unterbrochen. Liegt C 100km von Start A entfernt und 200km von Ziel B, erhalten sie 33 % des Preises zurück.

b. Kommt es auf die Ursache der Verspätung an?

Nein. Nach der europäischen Bahngastrechte-Verordnung muss das Bahnunternehmen unabhängig von der Ursache der Verspätung Erstattung leisten. Konkret heißt das: Egal ob die Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt beruht (bspw. Streik / Unwetter / Suizide), Sie haben einen Anspruch auf Entschädigung.

c. Muss ich mir Verspätung bestätigen lassen?

Grundsätzlich gilt: Lassen Sie sich die Verspätung vom Zugbegleiter oder der Bahnhofsinformation (DB Service Point) schriftlich bestätigen, so stehen Sie bei der anschließenden Geltendmachung der Erstattung auf der sicheren Seite. Zwingend erforderlich ist eine solche Bestätigung aber nicht, weil die Deutsche Bahn selbst Protokolle über die An- und Abfahrtzeiten, und damit auch etwaige Verspätungen ihrer Züge führt.

Allerdings kann es sein, dass die Bahn ohne einen Nachweis die Verspätung bestreitet oder weitere Nachweise verlangt. Insofern empfehlen wir Ihnen, sich die Verspätung nach Möglichkeit bestätigen zu lassen. Dies geht auch im Nachhinein: Die Bescheinigung über eine Verspätung wird an der Bahninformation noch bis zu 5 Tage später ausgestellt, eine Bestätigung erhalten Sie auch über den Kundendialog.

 

2. Umfang der Entschädigung

a. Wie viel Entschädigung steht mir zu?

1. Entschädigung bei Einzelfahrkarten

In welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht, hängt vor allem davon ab, ob Sie Ihre Reise antreten, unterbrechen oder bis zum Ende fortsetzen.

1 - 2 Stunden Mehr als 2 Stunden
Reise bis zum Ziel 25 % 50 %
Nichtantritt der Reise 100 % 100 %
Unterbrechung der Fahrt Prozentualer Anteil der nichtgefahrenen Strecke

2. Ersatz bei Zeitkarten / Bahncard

Sofern Sie Inhaber einer Zeitkarte im Nah- oder Fernverkehr oder einer Bahncard 100 sind, steht Ihnen folgender pauschaler Entschädigungsbetrag zu:

2. Klasse 1. Klasse
BahnCard 100 10 € 15 €
Zeitkarte Fernverkehr 5 € 7,50 €
Zeitkarte Nahverkehr
(bspw. Länder-Tickets, etc.)
1,50 € 2,25 €

Inhaber eines Abonnements oder einer BahnCard 100 erhalten im Geltungsjahr maximal 25 % des Abonnementwertes erstattet. Oftmals werden Entschädigungen unterhalb von 4€ nicht ausgezahlt, sodass es im Falle von Nahverkehrsverspätungen sinnvoll ist, mehrere Verspätungsvorfälle zu sammeln.

b. Ersatz von Zusatzkosten (Taxi / Hotel)

Eventuell fallen im Rahmen Ihrer Bahnreise aufgrund der Verspätung weitere Kosten an, insbesondere Hotel oder Taxi-Kosten. Wird Ihre Zugfahrt beispielsweise am späten Abend unterbrochen, kann eine Heimreise mit der Bahn ausgeschlossen sein.

Greifen Sie deshalb auf ein anderes Verkehrsmittel oder eine Hotelübernachtung zurück, erstattet Ihnen die Bahn auch diese Kosten.

Wichtig ist dabei: Im Regelfall erfordert eine Erstattung die vorherige Absprache mit der deutschen Bahn, die im Einzelfall prüft, inwieweit Sie Ihnen ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit bereitstellen kann. Suchen Sie deshalb unbedingt den Kontakt zum Servicepersonal im Zug oder im Reisezentrum, bevor Sie auf eigene Kosten eine Buchung vornehmen. Sollten Sie dies nicht getan haben, empfehlen wir Ihnen den Anspruch trotzdem geltend zu machen und auf Nachfrage zu schildern, wieso eine vorherige Kontaktaufnahme nicht verhältnismäßig gewesen wäre.

Ist der Umstieg auf ein anderes Verkehrsmittel möglich, so können Ihnen Kosten bis maximal 80 € ersetzt werden, wenn

  • Ihr Zug voraussichtlich mehr als 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof hat und die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0 Uhr und 5 Uhr gelegen hätte oder
  • Ihr Zug als letzte planmäßige Verbindung des Tages ausfällt und das Reiseziel nicht mehr bis 24 Uhr erreicht werden kann, ohne auf ein anderes Verkehrsmittel umzusteigen

Ist die Nutzung eins anderen Verkehrsmittels nicht möglich, erhalten Sie die Kosten für die Übernachtung erstattet.

c. Ersatz von Essenskosten

Gerade bei längeren Verspätungen kann es schnell vorkommen, dass Sie sich während der Fahrt Verpflegungen einkaufen (müssen). In Art. 18 Abs. 2 der europäischen Bahngastrechte-Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 ist grundsätzlich vorgesehen, dass die Bahn Ihnen bei einer Verspätung von mehr 60 Minuten Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anzubieten hat.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass Sie auch bei einer solchen Verspätung Kosten ersetzt bekommen. Gerade bei einer geringeren Verspätung ist sicherlich keine vollständige Mahlzeit angemessen. Auch bei längeren Verspätungen gilt grundsätzlich, dass Sie sich für die Verpflegungen an das Servicepersonal richten müssen, das Ihnen sodann Gutscheine ausstellen kann.

Ausnahmsweise erstattet die Bahn allerdings auch Kosten für externe Verpflegungsausgabe. Wenden Sie sich hierfür am besten direkt an die Bahn (direkt per Mail an kundendialog@bahn.de oder in Kombination mit unserem Entschädigungsschreiben) und schildern Sie dabei so detailliert wie möglich, warum ein solcher Einkauf notwendig gewesen ist. Übersenden Sie in jedem Fall auch die Originalquittung.

d. Ersatz von Folgeschäden

Kommt es in Folge der Bahn-Verspätung zu Folgeschäden, etwa weil Sie einen Flug am Zielbahnhof verpassen, steht Ihnen aus der Fahrgastrechte-Verordnung kein Anspruch auf Ersatz des Folgeschadens zu.

3. Vorgehen bei Verspätung

  1. Bestätigung der Verspätung
  2. Lassen Sie sich – sofern möglich – die Verspätung bestätigen. Dies ist noch bis zu 5 Tage nach der Verspätung, und oftmals auch online über den Kundendialog möglich.

  3. Essen und Verpflegung
  4. Nach Art. 18 Abs. 2 der europäischen Bahngastrechte-Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 haben Sie bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern diese verfügbar sind. Bei einer Verspätung von weniger als 2 Stunden ist wohl noch keine vollständige Mahlzeit, jedenfalls aber ein Getränk in Form von Mineralwasser angemessen. Darüber hinaus gilt: Je länger Sie warten müssen, desto eher muss die Bahn sich auch um Mahlzeiten kümmern. Sprechen Sie diesbezüglich am besten mit dem Bordpersonal, das Ihnen bei einer längeren Verspätung auch Essensgutscheine ausstellen kann.

  5. Aufbewahrung von Originaltickets und Originalquittungen
  6. Bewahren Sie unbedingt Ihre originalen Tickets und sämtlich Quittungen, die in Verbindung mit der Reise stehen (bspw. Taxi), auf.

  7. Entschädigung geltend machen
  8. Sobald Sie an Ihrem Reiseziel angekommen sind und sich von den Strapazen der Verspätung erholt haben, lassen Sie sich gerne kostenfrei ein Entschädigungsschreiben erstellen, mit dem Sie die Entschädigung bei der Bahn geltend machen können.

 

4. Wie bekomme ich meine Entschädigung?

a. Entschädigung mit hellaw geltend machen

Die Zeiten des mühsamen Ausfüllens eines Fahrgastrechteformulars sind vorbei. Mithilfe unserer Website / App können Sie sowohl bei Online- als auch bei klassischen Tickets schnell und einfach ein Entschädigungsschreiben erstellen und dieses an die Bahn verschicken.

Das Ganze ist vollständig kostenfrei und wir nutzen Ihre Daten auch nicht für Marketing-Zwecke. Wählen Sie dafür einfach am Anfang der Website Ihren Bahn-Anbieter und klicken Sie auf „Beantragen“. Anschließend haben wir das Formular auf ein simples Frage-Antwort-Schema reduziert, sodass Sie lediglich einige Angaben treffen müssen und nach wenigen Minuten ein rechtssicheres Schreiben erhalten.

b. Entschädigung online beantragen (DB-Navigator)

Wenn Sie Ihre Karte über die Website oder App der Deutschen Bahn gekauft haben, können Sie seit Juni 2021 Ihre Entschädigung online geltend machen.

1. Auf db.de einloggen

Gehen sie auf db.de oder in die DB Navigator App und loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen ein.

2. Gebuchtes Ticket auswählen und Entschädigung beantragen

Wählen Sie Ihre gebuchte Reise aus, in dem Sie in Ihrem Kundenkonto "Alle Buchungen anzeigen" bzw. im DB Navigator "Meine Tickets" aufrufen. Klicken Sie anschließend unter Auftragsdetails auf "Entschädigung beantragen"

3. Informationen ergänzen Antrag abschicken

Überprüfen Sie die bereits eingetragenen Details aus Ihrem Kundenkonto und ergänze sie die fehlenden Informationen. Nach Absendung des Formulars wird der Antrag regelmäßig innerhalb von zwei Wochen bearbeitet und sie erhalten postalische Rückmeldung.
Quelle: bahn.de

c. Wie lange kann Anspruch geltend gemacht werden?

Nach Verspätung oder Zugausfall haben Sie 1 Jahr Zeit, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

 
 

6. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Grundsätzlich muss die Bahn ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten Entschädigungen zahlen. Setzen Sie Ihre Reise trotz Verspätung bis zum Zielort fort, erhalten Sie bei einer Verspätung von 1 – 2 Stunden 25 % des Fahrpreises zurück, bei einer Verspätung von mehr als 2 Stunden sogar 50 %.

Grundsätzlich muss die Bahn ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten Entschädigungen zahlen. Die Entschädigungssumme hängt sodann davon ab, ob Sie eine einfache Fahrt gekauft haben oder ein Abonnement besitzen und inwieweit Sie Ihre Reise fortgesetzt haben.

Setzen Sie Ihre Reise trotz der Verspätung bis zum Zielort fort und haben Sie dort mehr als 60 Minuten Verspätung, erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 25 % des Fahrpreises.
Beispiel: Haben Sie für die Fahrt von Hamburg nach Köln 100 € bezahlt und kommen mit einer Verspätung von 90 Minuten in Köln an, steht Ihnen ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 25 € zu.

Setzen Sie Ihre Reise trotz der Verspätung bis zum Zielort fort und haben Sie dort mehr als 120 Minuten (2 Stunden) Verspätung, erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises.
Beispiel: Haben Sie für die Fahrt von Hamburg nach Köln 100 € bezahlt und kommen mit einer Verspätung von 2 Stunden und 30 Minuten in Köln an, steht Ihnen ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 50 € zu.

In welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht, hängt vor allem davon ab, ob Sie Ihre Reise antreten, unterbrechen oder bis zum Ende fortsetzen.
1 - 2 Stunden Mehr als 2 Stunden
Reise bis zum Ziel 25 % 50 %
Nichtantritt der Reise 100% 100%
Unterbrechung der Fahrt Prozentualer Anteil der nichtgefahrenen Strecke

Hat die Bahn eine Verspätung von mehr als 60 Minuten, stehen Ihnen auf Grundlage der Bahngastrechte-Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 verschiedene Rechte zu:
  • Rückfahrt zum Ausgangsort oder (vergleichbare) Weiterfahrt
  • Pauschale Entschädigungszahlung
  • Essen und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis
  • (Notfalls) Nutzung anderer Verkehrsmittel oder Übernachtung in Hotel

  1. Bestätigung der Verspätung
  2. Lassen Sie sich – sofern möglich – die Verspätung bestätigen. Dies ist noch bis zu 5 Tage nach der Verspätung, und oftmals auch online über den Kundendialog möglich.

  3. Essen und Verpflegung
  4. Nach Art. 18 Abs. 2 der europäischen Bahngastrechte Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 haben Sie bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern diese verfügbar sind. Bei einer Verspätung von weniger als 2 Stunden ist wohl noch keine vollständige Mahlzeit, jedenfalls aber ein Getränk in Form von Mineralwasser angemessen.

  5. Aufbewahrung von Originaltickets und Originalquittungen
  6. Bewahren Sie unbedingt Ihre originalen Tickets und sämtlich Quittungen, die in Verbindung mit der Reise stehen (bspw. Taxi), auf.

  7. Entschädigung geltend machen
  8. Machen Sie Ihre Entschädigung mit hellaw oder online im DB Navigator geltend.