Reisen Sie mit der Bahn und es kommt (voraussichtlich) zu einer Verspätung, stehen Sie vor einem Problem. Ob und inwiefern Ihnen eine Entschädigung zusteht, hängt vor allem davon ab, ob Sie die Reise antreten, unterbrechen oder bis zum Ziel fortsetzen. All dies ist in der europäischen Bahngastrechte-Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 geregelt.
Situation:
Trotz der Verspätung erreichen Sie Ihr
Reiseziel.
Erstattung:
Ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten
erhalten
Sie
eine
Erstattung von 25 % des Ticketpreises, beträgt die Verspätung mehr als 120
Minuten
sind es
50 %. Dies gilt auch, wenn
die
Verspätung aus der Nutzung mehrere Züge hintereinander basiert, sofern Sie die Fahrt
als
eine
gemeinsame
Verbindung gebucht haben.
Situation:
Aufgrund der Verspätung konnten Sie Ihre
Fahrt bei
der
Deutschen Bahn
gar
nicht erst antreten.
Erstattung:
Sofern die Verspätung am Zielbahnhof, auch bei der
Nutzung
alternativer
Verbindungen, voraussichtlich mehr als 60 Minuten beträgt, erhalten Sie eine Erstattung
von
100 %
des
Ticketpreises.
Situation:
Sie haben Ihre Reise zwar angetreten,
mussten diese
aufgrund der
Verspätung
aber unterbrechen und sind anschließend entweder zum Zielort zurückgefahren oder haben
Ihre
Reise mit
einem anderen Verkehrsmittel fortgesetzt.
Erstattung:
Sofern die Verspätung am Zielbahnhof, auch bei der
Nutzung
alternativer
Verbindungen, voraussichtlich mehr als 60 Minuten beträgt, können Sie entweder zum
Ausgangsbahnhof
zurückkehren, in diesem Fall erhalten Sie eine Erstattung von 100 % des
Ticketpreises.
Alternativ
können
Sie die Reise mit einem anderen Verkehrsmittel fortsetzen, in diesem Fall erhalten Sie
eine
Erstattung
anteilig zu dem genutzten Anteil der Strecke.
Zwischen ihrem Startbahnhof A und
dem
Zielbahnhof B wird
Ihre Fahrt in Bahnhof C unterbrochen. Liegt C 100km von Start A entfernt und 200km
von
Ziel B,
erhalten
sie 33 % des Preises zurück.
Nein. Nach der europäischen Bahngastrechte-Verordnung muss das Bahnunternehmen unabhängig von der Ursache der Verspätung Erstattung leisten. Konkret heißt das: Egal ob die Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt beruht (bspw. Streik / Unwetter / Suizide), Sie haben einen Anspruch auf Entschädigung.
Grundsätzlich gilt: Lassen Sie sich die Verspätung vom Zugbegleiter oder der Bahnhofsinformation (DB Service Point) schriftlich bestätigen, so stehen Sie bei der anschließenden Geltendmachung der Erstattung auf der sicheren Seite. Zwingend erforderlich ist eine solche Bestätigung aber nicht, weil die Deutsche Bahn selbst Protokolle über die An- und Abfahrtzeiten, und damit auch etwaige Verspätungen ihrer Züge führt.
Allerdings kann es sein, dass die Bahn ohne einen Nachweis die Verspätung bestreitet oder weitere Nachweise verlangt. Insofern empfehlen wir Ihnen, sich die Verspätung nach Möglichkeit bestätigen zu lassen. Dies geht auch im Nachhinein: Die Bescheinigung über eine Verspätung wird an der Bahninformation noch bis zu 5 Tage später ausgestellt, eine Bestätigung erhalten Sie auch über den Kundendialog.
In welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht, hängt vor allem davon ab, ob Sie Ihre Reise antreten, unterbrechen oder bis zum Ende fortsetzen.
1 - 2 Stunden | Mehr als 2 Stunden | |
Reise bis zum Ziel | 25 % | 50 % |
Nichtantritt der Reise | 100 % | 100 % |
Unterbrechung der Fahrt | Prozentualer Anteil der nichtgefahrenen Strecke |
Sofern Sie Inhaber einer Zeitkarte im Nah- oder Fernverkehr oder einer Bahncard 100 sind, steht Ihnen folgender pauschaler Entschädigungsbetrag zu:
2. Klasse | 1. Klasse | |
BahnCard 100 | 10 € | 15 € |
Zeitkarte Fernverkehr | 5 € | 7,50 € |
Zeitkarte Nahverkehr (bspw. Länder-Tickets, etc.) |
1,50 € | 2,25 € |
Inhaber eines Abonnements oder einer BahnCard 100 erhalten im Geltungsjahr maximal 25 % des Abonnementwertes erstattet. Oftmals werden Entschädigungen unterhalb von 4€ nicht ausgezahlt, sodass es im Falle von Nahverkehrsverspätungen sinnvoll ist, mehrere Verspätungsvorfälle zu sammeln.
Eventuell fallen im Rahmen Ihrer Bahnreise aufgrund der Verspätung weitere Kosten an, insbesondere Hotel oder Taxi-Kosten. Wird Ihre Zugfahrt beispielsweise am späten Abend unterbrochen, kann eine Heimreise mit der Bahn ausgeschlossen sein.
Greifen Sie deshalb auf ein anderes Verkehrsmittel oder eine Hotelübernachtung zurück, erstattet Ihnen die Bahn auch diese Kosten.
Wichtig ist dabei: Im Regelfall erfordert eine Erstattung die vorherige Absprache mit der deutschen Bahn, die im Einzelfall prüft, inwieweit Sie Ihnen ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit bereitstellen kann. Suchen Sie deshalb unbedingt den Kontakt zum Servicepersonal im Zug oder im Reisezentrum, bevor Sie auf eigene Kosten eine Buchung vornehmen. Sollten Sie dies nicht getan haben, empfehlen wir Ihnen den Anspruch trotzdem geltend zu machen und auf Nachfrage zu schildern, wieso eine vorherige Kontaktaufnahme nicht verhältnismäßig gewesen wäre.
Ist der Umstieg auf ein anderes Verkehrsmittel möglich, so können Ihnen Kosten bis maximal 80 € ersetzt werden, wenn
Ist die Nutzung eins anderen Verkehrsmittels nicht möglich, erhalten Sie die Kosten für die Übernachtung erstattet.
Gerade bei längeren Verspätungen kann es schnell vorkommen, dass Sie sich während der Fahrt Verpflegungen einkaufen (müssen). In Art. 18 Abs. 2 der europäischen Bahngastrechte-Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 ist grundsätzlich vorgesehen, dass die Bahn Ihnen bei einer Verspätung von mehr 60 Minuten Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anzubieten hat.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass Sie auch bei einer solchen Verspätung Kosten ersetzt bekommen. Gerade bei einer geringeren Verspätung ist sicherlich keine vollständige Mahlzeit angemessen. Auch bei längeren Verspätungen gilt grundsätzlich, dass Sie sich für die Verpflegungen an das Servicepersonal richten müssen, das Ihnen sodann Gutscheine ausstellen kann.
Ausnahmsweise erstattet die Bahn allerdings auch Kosten für externe Verpflegungsausgabe. Wenden Sie sich hierfür am besten direkt an die Bahn (direkt per Mail an kundendialog@bahn.de oder in Kombination mit unserem Entschädigungsschreiben) und schildern Sie dabei so detailliert wie möglich, warum ein solcher Einkauf notwendig gewesen ist. Übersenden Sie in jedem Fall auch die Originalquittung.
Kommt es in Folge der Bahn-Verspätung zu Folgeschäden, etwa weil Sie einen Flug am Zielbahnhof verpassen, steht Ihnen aus der Fahrgastrechte-Verordnung kein Anspruch auf Ersatz des Folgeschadens zu.
Lassen Sie sich – sofern möglich – die Verspätung bestätigen. Dies ist noch bis zu 5 Tage nach der Verspätung, und oftmals auch online über den Kundendialog möglich.
Nach Art. 18 Abs. 2 der europäischen Bahngastrechte-Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 haben Sie bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern diese verfügbar sind. Bei einer Verspätung von weniger als 2 Stunden ist wohl noch keine vollständige Mahlzeit, jedenfalls aber ein Getränk in Form von Mineralwasser angemessen. Darüber hinaus gilt: Je länger Sie warten müssen, desto eher muss die Bahn sich auch um Mahlzeiten kümmern. Sprechen Sie diesbezüglich am besten mit dem Bordpersonal, das Ihnen bei einer längeren Verspätung auch Essensgutscheine ausstellen kann.
Bewahren Sie unbedingt Ihre originalen Tickets und sämtlich Quittungen, die in Verbindung mit der Reise stehen (bspw. Taxi), auf.
Sobald Sie an Ihrem Reiseziel angekommen sind und sich von den Strapazen der Verspätung erholt haben, lassen Sie sich gerne kostenfrei ein Entschädigungsschreiben erstellen, mit dem Sie die Entschädigung bei der Bahn geltend machen können.
Die Zeiten des mühsamen Ausfüllens eines Fahrgastrechteformulars sind vorbei. Mithilfe unserer Website / App können Sie sowohl bei Online- als auch bei klassischen Tickets schnell und einfach ein Entschädigungsschreiben erstellen und dieses an die Bahn verschicken.
Das Ganze ist vollständig kostenfrei und wir nutzen Ihre Daten auch nicht für Marketing-Zwecke. Wählen Sie dafür einfach am Anfang der Website Ihren Bahn-Anbieter und klicken Sie auf „Beantragen“. Anschließend haben wir das Formular auf ein simples Frage-Antwort-Schema reduziert, sodass Sie lediglich einige Angaben treffen müssen und nach wenigen Minuten ein rechtssicheres Schreiben erhalten.
Wenn Sie Ihre Karte über die Website oder App der Deutschen Bahn gekauft haben, können Sie seit Juni 2021 Ihre Entschädigung online geltend machen.
Gehen sie auf db.de oder in die DB Navigator App und loggen Sie sich mit Ihrem Benutzernamen ein.
Wählen Sie Ihre gebuchte Reise aus, in dem Sie in Ihrem Kundenkonto "Alle Buchungen anzeigen" bzw. im DB Navigator "Meine Tickets" aufrufen. Klicken Sie anschließend unter Auftragsdetails auf "Entschädigung beantragen"
Überprüfen Sie die bereits eingetragenen Details aus Ihrem Kundenkonto und
ergänze sie die
fehlenden Informationen. Nach Absendung des Formulars wird der Antrag regelmäßig
innerhalb
von zwei
Wochen bearbeitet und sie erhalten postalische Rückmeldung.
Quelle: bahn.de
Nach Verspätung oder Zugausfall haben Sie 1 Jahr Zeit, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
1 - 2 Stunden | Mehr als 2 Stunden | |
Reise bis zum Ziel | 25 % | 50 % |
Nichtantritt der Reise | 100% | 100% |
Unterbrechung der Fahrt | Prozentualer Anteil der nichtgefahrenen Strecke |
Lassen Sie sich – sofern möglich – die Verspätung bestätigen. Dies ist noch bis zu 5 Tage nach der Verspätung, und oftmals auch online über den Kundendialog möglich.
Nach Art. 18 Abs. 2 der europäischen Bahngastrechte Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 haben Sie bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern diese verfügbar sind. Bei einer Verspätung von weniger als 2 Stunden ist wohl noch keine vollständige Mahlzeit, jedenfalls aber ein Getränk in Form von Mineralwasser angemessen.
Bewahren Sie unbedingt Ihre originalen Tickets und sämtlich Quittungen, die in Verbindung mit der Reise stehen (bspw. Taxi), auf.
Machen Sie Ihre Entschädigung mit hellaw oder online im DB Navigator geltend.